Zum 1. Januar und zum 1. Juli 2022 treten neue Brexit Regularien in Kraft. Wir informieren Sie kurz und knapp über die Änderungen Wussten Sie eigentlich, dass auch wir ein eigenes Lager und Büro in London haben. Nehmen Sie Kontakt mit unserem Team auf: info.LHR@quick-cargo-service.co.uk Tel. + 44 (0)1753 681900.
Ab 1. Januar 2022
- Das vereinfachte Einfuhrverfahren endet. UK Einfuhrzollanmeldungen sind nun für alle Waren erforderlich und es keine aufgeschobene Abfertigung möglich
- Importeure, die weiterhin zollrechtliche Vereinfachung in Anspruch nehmen möchten, brauchen hierfür eine Bewilligung. Das Verfahren ist jedoch nicht mit der Übergangslösung identisch, denn die Frist, die vollständige Zollanmeldung abzuschließen, ist kürzer. Die ergänzende Zollanmeldung (supplementary declaration) muss bis zum vierten Werktag des Folgemonats eingereicht werden
- Es werden Zollkontrollen bei UK-Importen aus der EU durchgeführt.
- Es sind Voranmeldung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO) und Dokumentenprüfung im britischen IPAFFS-System notwendig
Ab dem 1. Juli gelten weitere Regeln
Darunter fällt unter anderem Verpflichtende Sicherheitserklärung: Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Juli 2022 für alle Fracht eine Entry Summary Declaration (ENS) erforderlich sein. Tagesaktuelle Information sind auf der Website der britischen Regierung zu finden. Weiterhin wird ab Juli für die Einfuhr in das Vereinigte Königreich für einen Großteil der veterinären und phytosanitären Güter ein Gesundheitszeugnis notwendig. Die Bescheinigung ist zwingend erforderlich für die Einreise. Dies gilt für:
- alle regulierten tierischen Nebenprodukte
- alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
- Fleisch und alle Fleischerzeugnisse
- alle anderen Lebensmittel, die nicht tierischen Ursprungs sind und ein hohes Risikoprofil aufweisen
Sie haben Fragen zum Thema UK-Logistik. Setzen Sie sich jederzeit gerne mit unseren Zoll-Experten in Verbindung: info.LHR@quick-cargo-service.co.uk Tel. + 44 (0)1753 681900.